Schützenverein Definition

Schützenverein Definition

Ein Schützenverein (auch Sportschützenverein oder Schützenbruderschaft genannt) ist ein eingetragener Verein, welcher die Ausübung des Schießsports erlaubt. Die Mitglieder im Verein bezeichnen sich als Schützen. Zudem haben sie die Aufgabe oder den Willen, die Tradition und Geschichte der historischen Schützenbruderschaften aufrechtzuerhalten.

Wieviele Schützenvereine gibt es in Deutschland?

Es gibt ungefähr 14.374 Schützenvereine in Deutschland (Stand 2016).
Die Zahl schwankt stets ein wenig, weil der eine oder andere Verein sich auflöst und irgendwo in Deutschland ein neuer gegründet wird.

Was ist ein Schützenverein und wie entstand er?

Der Schützenbund, so wie es ihn heute gibt, entstand im frühen 19. Jahrhundert aus den Schützengilden. Der ausschlaggebende Grund waren die Napoleonischen Kriege. Vorher gab es sogenannte Schützengilden wie die Schützengilde in Aachen oder die Nürnberger Schützengesellschaft. Der älteste Verein von Schützen konnte bis auf das Jahr 1139 zurückverfolgt werden. Die damaligen Mitglieder waren Kriegsveteranen sowie freiwillige Heeresverbände.
Lange kamen den Schützenvereinen gesellschaftliche und soziale Aspekt zugute und die jeweiligen Bruderschaft besaßen politische Funktionen. Der Umbruch, wo sie auch als Sportverein wahrgenommen wurden, entwickelte sich erst sehr viel später, nachdem der Zweite Weltkrieg beendet war.

Die Schützenvereine gehören den Kreisverbänden an. Neben den Kreisverbänden gibt es insgesamt 20 Landesverbände, denen der Schützenbund unterlegen ist. Der oberste aller Verbände ist der DSB, welchem alle Verbände und Schützenvereine unterliegen. Im Bundesland Bayern werden mitunter die meisten Schützenvereine gezählt, was der Grund dafür ist, dass es neben dem Landesverband und den Kreisverbänden noch die Gaue gibt. In anderen Bundesländern kommen noch Regionalverbände hinzu.

Neben dem Deutschen Schützenbund kommt noch ein anderes Mitglied zum Vorschein – die Schützenvereinigung. Dabei handelt es sich um die sogenannte Schützenbruderschaft, deren Leitsatz „Für Glaube, Sitte und Heimat“ ist. Die Vereine, welche der Bruderschaft angehören, stehen im engen Zusammenhang mit der katholischen Kirche. Schützen der Bruderschaft bezeichnen sich selbst als die Bewahrer des Schützenwesens, wie es einst die Tradition besagte. Natürlich steht auch das Schießen als Sport direkt im Vordergrund.

Mit welchen Waffen wird geschossen und welche Sportarten kann man ausüben?

Grundsätzlich werden im Schützenschießsport Gewehre, Pistolen, Waffen, die als Vorderlader bezeichnet werden, sowie Armbrüste eingesetzt. Der Bogensport ist ebenfalls vertreten und erfreut sich immer größerer Beliebtheit, sodass sich immer mehr Vereine auf diese Nachfrage einstellen. Außerdem wird der Umgang mit der Schnellfeuerpistole gestattet. Auch das Schießen für den Sommerbiathlon ist Bestandteil der Schützenordnung, die durch den Deutschen Schützenbund geregelt ist.

Feierlichkeiten im Verein

Die wohl größte Feier, die von ziemlich jedem Schuetzenverein zelebriert wird, ist das Schützenfest, welches zwischen den Monaten April und August in ganz Deutschland stattfindet. Heute wird es eher als ein großes Volksfest gefeiert und ist bei den Mitgliedern mindestens genauso beliebt wie der Schützensport selbst.

Die Schützenfeste werden außerdem von der Satzung bestimmt, die ein jeder Schützenverein vorliegen haben muss.
Nachdem alle Schützenfeste der Saison abgeschlossen wurden, gibt es noch das Kreisschützenfest.
Hinzu kommen verschiedene Aktivitäten und Feste, die in jedem Verein anders gehandhabt werden.

Da wären:

  • Vereinsschießen
  • Spielmannszüge
  • Wanderungen
  • Frühlings-, Sommer- und/oder Winterfeste
  • Vereinsabende
  • Volkstrauertag

Diese Feierlichkeiten, ganz gleich wie offiziell sie sein mögen, haben den Sinn, das Vereinsleben attraktiver zu gestalten und die Mitglieder miteinander zu einer Einheit wachsen zu lassen.

Rechte und Pflichten

Schützen benötigen eine Waffenbesitzkarte, um Ihre Waffen besitzen zu dürfen. Extra für sie gibt es die grüne oder gelbe Waffenbesitzkarte, für die in der Regel aber wenigstens eine einjährige Mitgliedschaft erforderlich ist, damit diese WBK ausgestellt wird. Zudem muss regelmäßig an Schießtrainings teilgenommen werden. Andernfalls wird das Bedürfnis als Sportschütze angezweifelt, welches zum Verlust der WBK und der Waffen führen kann. Die Schießtermine sollten unbedingt schriftlich dokumentiert werden.

Einen Waffenschein brauchen bzw. bekommen Sportschützen nicht, denn an den ausgewiesenen Schießständen kann auch ohne geschossen werden.

Für Jugendliche gibt es die sogenannte Waffenverordnung sowie das Jugendschutzgesetz, welches beispielsweise die Teilnahme an Veranstaltungen regelt. Wie die Vereine dies regeln, bleibt ihnen überlassen, sofern sie sich innerhalb der gesetzlichen Rahmen bewegen.